Das Alpine Pearls Team.
Die Menschen hinter dem Verbund.
Engagiert, motiviert und eine nachhaltige Zukunft fest im Blick – diese Adjektive beschreiben die Menschen, die die Idee und das Konzept Alpine Pearls mit Leben füllen und weiterentwickeln.
Der Vorstand.
Zu den Organen des EVTZ gehören laut Artikel 3 der Satzung:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Präsident und Vizepräsident
- die Geschäftsführung
- die Rechnungsprüfer
- das Schiedsgericht
- das Kontrollorgan
Die Mitgliederversammlung.
Sie ist das höchste Organ des EVTZ. Jedes Mitglied hat das Recht, einen Vertreter bzw. eine Ersatzperson zur Mitgliederversammlung zu entsenden. Einmal jährlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt, bei der alle Mitglieder des EVTZ zusammenkommen. Sollte eine außerordentliche Mitgliederversammlung gewünscht werden, so kann eine solche auf Beschluss des Vorstands, der ordentlichen Mitgliederversammlung oder auf Antrag eines Rechnungsprüfers bzw. mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Zum Erreichender Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder in erster Einberufung notwendig. Wahlen und Beschlussfassungen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse zur Änderung des Kriterienkatalogs benötigen eine Zweidrittelmehrheit, bei Änderungen hinsichtlich der Satzung ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich.